Wald-Michelbach am 19.03.2024:

Gastaufnahmevertrag

gastaufnahmevertrag

Verbindliche Leistungen für Ihren unbeschwerten Aufenthalt

  1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechen der Bestellung bereitzuhalten. -Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen.
  3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bereitgestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Wir empfehlen die schriftliche Bestätigung von Mieter und Vermieter. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechen der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Mietsache zu bezahlen.
  6. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  7. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  8. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen.

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